Antrag-Kreistag: Einführung einer SozialCard im Landkreis Cham

Im Landkreis Cham beziehen 2102 Personen Leistungen nach dem SGB II (Quelle: Jahresbericht LK Cham 2019 Seite 40) und 3533 Personen Leistungen nach dem SGB XII (Quelle: Bay. LA für Statistik; Statistik Kommunal LK Cham 2018, Seite 18) Der Anteil armer Kinder im Landkreis Cham lag zuletzt bei vier Prozent. Bei diesen 1200 Kindern in absoluter Zahl sind lediglich jene erfasst, die in SGB II Bedarfsgemeinschaften leben. (Quelle: Chamer Zeitung, 27.07.2020, S. 13, Factsheet Bertelsmann Studie Kinderarmut in Deutschland, 1. Auflage 2020, S. 13)

Corona wird die wirtschaftliche Lage vieler Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cham verschärfen, insbesondere aber jener, die bereits vor Corona am Existenzminium gelebt haben und aus finanziellen Gründen viele kommunale Angebote nur eingeschränkt nutzen können, oder sogar meiden.
Deshalb beantragt die Fraktion der SPD im Kreistag die Einführung einer SozialCard im Landkreis Cham für bedürftige Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten. Die SozialCard soll ohne Antragstellung, durch Vorlage des jeweiligen Bescheides bei der jeweiligen Gemeindebehörde kostenfrei für den Zeitraum von einem Jahr ausgestellt werden. Ein geeignetes Marketingtool soll über die Leistungen des SozialCard informieren. Die SozialCard dient als Nachweisdokument für die Bedürftigkeit und soll ermöglichen, kommunale Einrichtungen kostenfrei zu nutzen: dazu zählen z.B. Bibliotheken, Hallen- und Freibäder, Museen und andere kulturelle Einrichtungen. Der Kreis an Einrichtungen soll jährlich überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Da die o.g. Bezugsberechtigten über das gesamte Landkreisgebiet verteilt leben, sind finanzielle Härten für jene Kommunen abzufedern, in denen sich mehr kommunale Einrichtungen befinden. Jede von der SozialCard erfasste kommunale Einrichtung führt eine Erhebungsliste, aus der hervorgeht, wie viele Besitzer einer SozialCard die jeweilige Einrichtung kostenfrei genutzt haben. Die Einrichtungen rechnen jährlich mit der Kreisbehörde ab und erhalten somit einen adäquaten Kostenersatz für die entgangene Einnahme. (siehe Abrechnungsmodus Seniorenticket, Jugendticket im LK Cham seit August 2020) In den Kreishaushalt ist dafür ab 2021 eine Summe in Höhe von 50.000 Euro einzustellen, die jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Referenzlandkreise und Kommunen in Bayern: Stadt Passau, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Erding, Landkreis Miesbach https://www.passau.de/Rathaus-Politik/Behoerdenwegweiser.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=14050c84-03bc-433d-bdcb-86c727bc4b68 http://www.sozialwegweiser.net/Sozialcard.o1451.html

Ferner ist zu prüfen, wie diese SozialCard mit der bereits bestehenden EhrenamtCard zu koppeln ist, damit ehrenamtlich engagierte im Landkreis Cham ebenso von der kostenfreien Nutzung der o.g. kommunalen Einrichtungen profitieren können.